Erklärung zur Barrierefreiheit
Nachfolgend informiert die htp GmbH über die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie sich insbesondere aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) ergeben.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.htp.net.
Dienstleistungsbeschreibung
Die htp GmbH stellt über die Website www.htp.net Informationen zu ihren Telekommunikationsangeboten sowie einen Weg zur Auftragserfassung bereit, die es Verbrauchern ermöglicht, sich zunächst über das Angebot der htp GmbH zu informieren sowie die Produkte online beauftragen zu können („Bestellservice“). Zudem erhalten Kunden der htp GmbH Zugang zu einem Webportal für die Verwaltung Ihres Kundenvertrages.
Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen und Absenden eines Auftragsformulars, mit dem der Verbraucher ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an die htp GmbH abgibt. Die Annahme des Angebots erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen. Die gesetzlichen Pflichtinformationen werden im Rahmen des Bestellservices bereitgestellt.
Geltende Anforderungen und wie die Dienstleistung sie erfüllt
htp GmbH setzt für ihre Homepage die Software Eye-Able® ein. Durch die Installation dieser Software auf der Website kann htp GmbH den Besuchern der Homepage ein Werkzeug zur Herstellung der Barrierefreiheit anbieten. Die Implementierung von Eye-Able im Bestellservice konnte leider noch nicht technisch umgesetzt werden. Dieses ist für September 2025 vorgesehen. Die Homepage sowie der Bestellservice erfüllen trotz der Software Eye-Able® nicht vollständig die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreiheitsanforderungsverordnung (BFSGV), befinden sich jedoch in der Überarbeitung. Durch einen Relaunch der Homepage wird deren Barrierefreiheit zeitnah hergestellt werden können. Für die vollständige Optimierung des Bestellservices ist noch eine umfassende technische Überarbeitung des Bestellservices erforderlich, die leider noch nicht umgesetzt werden konnte. Die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Barrierefreiheit des Bestellservices werden aber schnellstmöglich umgesetzt.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufen A und AA.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen bzw. Meldungen gerichtet werden an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Diese Information wurde zuletzt am 03. Juli 2025 aktualisiert.